Studierende beim Betrachten von Rasterelektronenmikroskop-Aufnahmen

Vorpraktikum

Fachpraktische Ausbildung (Vorpraktikum)

Studienbewerber, die keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben (z. B. Abiturienten) oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der Fachoberschule wechseln, müssen vor Studienbeginn eine auf das geplante Studium ausgerichtete Vorpraxis absolvieren.

Infoblatt zum Vorpraktikum

Hier können Sie das Infoblatt zum Vorpraktikum herunterladen

Antrag auf Anerkennung von Zeiten zum Vorpraktikum

Hier können Sie den Antrag zur Anrechnung von Zeiten zum Vorpraktikum herunterladen und digital ausfüllen

Keine Vermittlung von Praktikumsstellen

Praktikumsstellen vermittelt die Hochschule nicht.

Das Vorpraktikum kann nur dann ausnahmsweise ganz oder teilweise nach Studienbeginn abgeleistet werden, wenn eine Ableistung vor Studienbeginn wegen Erfüllung des Bundesfreiwilligendienstes im Einzelfall eine unzumutbare Verzögerung des Studienbeginns darstellen würde.

Hochschulservice Studium (Bewerbung)

Hier finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Hochschulservice Studium